Netzwerkgedanke

Die Genossenschaft kann

  • Hilfestellung leisten bei der Abfassung von Verträgen und in juristischen Fragen.
  • Hilfestellung beim Praxisausbau zu überregionalen Einheiten leisten.

Die derzeitig angelegten Lockerungen im Berufsrecht müssen genutzt werden.

Die Genossenschaft wird bei der Gründung „überörtlicher Berufsausübungsgemeinschaften“ (ehemalige Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften, ausgelagerte Praxen) Beratung anbieten. Eventuelle Fördermöglichkeiten hierzu werden berücksichtigt.